Wir bieten Ihnen die nachfolgenden genannten Leistungen an, die wir nach entsprechender Verordnung durch Ihren behandelnden Arzt direkt mit Ihrer zuständigen Krankenkasse oder Pflegekasse abrechnen.
Dabei erbringen wir Leistungen des SGB XI im Bereich der Körperpflege und Mobilisierung.
Beratungsbesuche nach § 37.3 des SGB XI bei Geldleistungen
Pflegegrad 1, 2, 3 (halbjährlich)
Pflegegrad 4, 5 (vierteljährlich)